AIWL eV. Lohnsteuerhilfeverein seit 1971
in Lohn- und Einkommensteuersachen, Kindergeld und Eigenheimzulage, bei Einkünften aus Vermietung, Dividenden und privaten Veräußerungsgeschäften, soweit die Einnahmen hieraus € 13.000 bzw. € 26.000 (bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen.